Prag Stadtbezirke

Prager Gemeinden

Prag ist sicherlich einer der schönsten und prestigeträchtigsten Stadtteile Prags. Die beiden Obersten Gerichte (Vrchní soud) mit Sitz in Prag und Olomouc und. Madrid - Mailand - Malaga - Mallorca - Marbella - Paris - Porto - Prag - Rom - Sevilla - Tarragona - Triest - Valencia - Venedig - Warschau - Wien. Es gibt kein Krankenhaus im Prager Stadtteil.

Stadtverwaltung und Stadtstruktur Prag

Die Stadtverwaltung Prag ist im Wesentlichen die kommunale und kommunale Verwaltung der Landeshauptstadt Prag. Ihre Zuständigkeit wird durch die Gesetzgebung der Stadtverwaltung Prag und die Verordnung über das Stadtrecht der Stadtverwaltung Prag festgelegt. Die Tätigkeit und die organisatorische Struktur der Stadtverwaltung sind durch Vorschriften festgelegt, die durch Beschluss des Stadtrates festgelegt sind. Der Gemeinderat nimmt die von der Stadtverwaltung oder dem Gemeinderat übertragenen Funktionen wahr und nimmt die übertragenen Staatsbefugnisse der Landeshauptstadt wahr.

Ein Teil der unabhängigen und übertragenen Kompetenzen der Hauptstadt Prag ist durch das Stadtrecht an die Distrikte übertragen. Die Stadtverwaltung hat bei der Wahrnehmung der übertragenen Kompetenzen Priorität vor den Distrikten, verwaltet die Wahrnehmung ihrer Kompetenzen und prüft ihre Beschlüsse. In Prag ist die Stadtverwaltung in vielen Häusern an unterschiedlichen Stellen aktiv und ihr Sitz ist das Neue Rathaus des Marienplatzes in der Prager Innenstadt.

Die Gemeinschaft wird in den unteren Massenmedien und teilweise auch im Volksmund irrtümlich als Stadtparlament oder andere ausgewählte Stadtverwaltung (z.B. Stadtverwaltung Prag) zur Unterscheidung von Stadtteilen genannt. Praha ist die tschechische Landeshauptstadt und als solche der gewöhnliche Verwaltungssitz der Zentralbehörden. Für Prag gilt nicht das Gesetz über die Stadtverwaltung (Nr. 128/2000 Slg.) und das Regionalgesetz (Nr. 129/2000 Slg.), für sie gilt jedoch ein spezielles Gesetz über die Stadtverwaltung von Prag (Nr. 131/2000 Slg.).

Dieser Gesetzesentwurf verweist auf den Rang der Hauptstadt, aber Prag selbst ist keine statutarische Hauptstadt. In Prag gibt es eigene Gesetzestexte, Rechtsverordnungen und Regelungen für sein Territorium, die in der Sammlung der Prager Gesetzestexte publiziert werden. Prag ist auch Verwaltungssitz der Region Mitte. Die Bezirke waren bis 1949, mit einer einzigen Abweichung im Jahr 1947, eine oder mehrere Kataster-Einheiten, die früheren Dörfer oder Städte.

Seitdem sind die Abgrenzungen vieler Kreise, Kreise und Kreise von den Abgrenzungen der Katastergebiete getrennt, so dass einige Katastergebiete in mehrere Regierungsbezirke und Selbstverwaltungsbezirke aufgeteilt sind. In Prag gibt es 112 Katastergebiete verschiedener Größen, Merkmale und Ausprägungen. 1960 wurden zehn Distrikte gebildet, die bis heute ihre Beiträge an das jeweilige Bundesland nach dem Territorial Allocation Act bereitstellen.

Bei diesen Bezirken handelte es sich zunächst um Landkreise und Selbstverwaltungsbezirke. In den meisten Bezirken waren die Einwohner unmittelbar dem Bezirks-Nationalausschuss (später Bezirksamt) zugeordnet, in späteren Mitgliedsgemeinden waren sie jedoch den örtlichen Landesausschüssen (Gemeinden) untergeordnet, die ebenfalls in die Zuständigkeit des jeweiligen Bezirkes fielen. Doch seit 1990 sind diese Kreise nicht mehr selbstverwaltet und seit 2001 gibt es auch keine Gebietskörperschaften mehr.

Auflistung der zehn Kreise nach dem Gesetz Nr. 36/1960 GBl. Jeder Kreis hat seine eigene Gemeinde, die jetzt das Territorium des Kreises bildet: In Prag gibt es 57 Selbstverwaltungsbezirke, die von einer ausgewählten Gemeindeverwaltung und einem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister und dem Bezirksbüro geführt werden. Die Gebietskörperschaften einiger Gemeinden haben seit der Gemeindegründung einige staatliche Befugnisse erhalten, auch für andere Gemeinden.

Diese Kompetenzstufe ist seit dem ersten Juli 2001 in 22 Landkreise in ganz Prag aufgeteilt - wenn in Landkarten oder Texte im Bezug auf Prag auf "Landkreis" verwiesen wird, handelt es sich in der Regel um den Landkreis dieser Kompetenzen und Etagen. Die Bezeichnungen dieser 22 Gemeinden setzen sich seit dem ersten Januar 2002 aus dem Begriff Prag mit der dazugehörigen Zahl und dem gleichen Bezirk mit den dazugehörigen Vollmachten zusammen.

Manche dieser 22 Gemeinden haben diese Kompetenzen nur für ihr Territorium, andere auch für andere Gemeinden. Das Territorium der meisten der 22 Landkreise (alle mit Ausnahmen von Prag 1-3) ist jedoch nicht gleich bedeutend mit den Territorialbezirken, die im Rahmen des Gebietsaufteilungsgesetzes (vor 1990) existierten, und mit den Landkreisen, die ein eigenes Corps (ONV) hatten.

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