Urlaub in Tschechien was Beachten
Feiertage in der Tschechischen Republik zur Kenntnis nehmenAnreise mit dem Auto
In der Tschechischen Republik sind die Verkehrsrouten in der Regel gut entwickelt und die Lieferung von unverbleitem Ottokraftstoff ist flächendeckend durchgesetzt. Bei der Anmietung eines Autos in der Bundesrepublik bzw. im Inland sollte darauf geachtet werden, dass der Mietvertrag die Einfuhr in die Tschechische Republik ermoeglicht. Die Benutzung von Straßen und Schnellstrassen für Fahrzeuge bis 3,5 t wird gebührenpflichtig, deren Leistungsfähigkeit durch eine am Auto angebrachte Plakette nachgewiesen werden muss.
Alle Vertriebsstellen (auch außerhalb der Tschechische Republik) sind an den oben angegebenen Nennwert des entsprechenden Kupons gekoppelt. Die Aufkleber werden in der ganzen Republik an den meisten Tank- und Wechselstellen vertrieben und sind auch in allen Postfilialen der Tschechische Republik zu haben. Sie können die Visitenkarten in den Büros von CDAC und OAMTC sowie über den E-Shop des CDAC erwerben.
Bei Verstößen gegen die Vignette wird die Böhmische Staatspolizei mit hohen Geldbußen von bis zu 5.000 CZK bestraft. Allerdings ist es Fahrern absolut verboten, Alkohol zu trinken (0,0 pro Milliliter Blutalkohol). Für alle Fahrzeuge innerhalb der geschlossenen Stadtgrenzen gilt eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Bei Personenkraftwagen und Motorrädern gilt eine Geschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, 110 km/h auf der Autobahn und 90 km/h auf der Landstraße.
Bei Pkws mit Anhängern und Wohnmobilen beträgt die maximale Geschwindigkeit außerhalb von Städten 80 km/h, egal welche Art von Strasse. Die folgenden Sicherheitsausrüstungen und -geräte müssen von den Fahrern in der Tschechischen Republik mitgeführt werden. Der Fahrer muss einen Satz Ersatzlampen für sein Auto in der Tschechischen Republik mit sich führen, ansonsten steht eine Warnung von 300 Kronen (ca. 10 EUR) bevor.
Allgemeine Informationen für den Reisenden
Tschechien war schon immer ein wichtiger Knotenpunkt der Kultur Europas. Es wurde am 11. Dezember 1993 durch die Teilung der damaligen tschechoslowakischen Regierung gegründet. Tschechien hat 10,3 Mio. Menschen und sein Gebiet umfasst geschichtlich betrachtet Tschechien, Moravia und Silesia. Nach dem Umsturz von 1989 hat sich das Lande zu einer soliden und funktionierenden marktwirtschaftlichen Ordnung und ist seit dem 11. Juni 2004 Mitgliedstaat der EUStaaten.
Die Tschechische Republik ist seit dem 22. November 2007 Teil des Schengen-Raums. Auch wenn das 78.864 Quadratkilometer große Gebiet relativ klein ist, könnte man es ohne Übertreibungen in Bezug auf seinen Naturreichtum und seine einmaligen kulturellen Denkmäler als Weltmacht bezeichnen. Der Fremdenverkehr hat sich rasant entwickelt.
Im Dreiländereck der Landeshauptstadt Praha und im südböhmischen Kurort finden Sie heute eine außergewöhnlich gute Tourismusinfrastruktur, in den meisten anderen Gegenden des ganzen Bundeslandes eine sehr gute bis gute. Die Zahlungsweise bleibt die Böhmische Kronen (CZK). Die Kommunikation in Praha und in den touristischen Hochburgen ist in der Regel ohne Probleme auf Tschechisch oder gar in deutscher Sprache möglich, aber in anderen Teilen des Landes und vor allem mit der alten ländlichen Bevölkerung ist es schwierig, ohne Tschechisch zu kommunizieren.
In Touristengebieten ist es üblich, beim Tausch von Euros (EUR) gegen tschechischen Krone (CZK) in Wechselstellen zu einem Wechselkurs zu inserieren, der sich später als der Kaufkurs für den tschechischen Kronenmarkt erweist, während der Verkaufspreis wesentlich niedriger ist. In der Tschechischen Republik gibt es ein sehr engmaschiges Bahn- und Bussystem, das das ganze Gebiet abdeckt und auch kleine Städte verbindet.
Die Anreise mit dem ÖPNV ist sehr preiswert, aber manchmal auch zeitaufwändig. Die internationalen Flughäfen befinden sich in Praha, Brno, Karlovy Vary und Ostrava. Taschendiebstahl nimmt in den Feriengebieten zu, vor allem in Praha. Besondere Beachtung verdienen Besichtigungen, Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel. Die Taxigebühr beträgt in Praha ca. 35 Kè (Grundgebühr) plus ca. 25 Kè pro gefahrenem km.
Bußgelder sind in der Regel unverzüglich fällig und werden anerkannt. Ein besonderes Merkmal des böhmischen Rechts ist das so genannte Block-Strafverfahren. Die Bezahlung der Geldbuße im Rahmen eines Blockverfahrens hat zur Folge, dass der Betreffende auf weitere Rechtsbehelfe verzichten muss. Das heißt, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Tschechien und Deutschland im anderen Staat in der Regel krankenversichert sind.