Prager Veitsdom
Der Prager DomDie St.-Veits-Kathedrale auf der Prager Burg ist die Kathedrale des Erzbistums Prag und das größte Kirchengebäude der Tschechischen Republik. Neueste Nachrichten und ausführliche Berichte über Prag + St. Veitsdom.
Prager Veitsdom von allen Seiten gefragt
Die katholische Landeskirche hat eine Berufung gegen ein Beschluss, der dem Land den Prager Dom zuerkannt hat, zurückgewiesen. Die im 14. Jh. begonnene und erst 1926 vollendete Prager St. Veitskathedrale, die gothische Stadtkathedrale an der Moldau, soll dem Land und nicht der Pfarrkirche angehören. Damit sind die Möglichkeiten des normalen Rechtsweges für das Prager Stadtkapitel erschöpft, doch soll nun ein Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof und später bestenfalls beim Europ.
Die Auseinandersetzung darüber, wem das Gebäude gehört, das die beeindruckende Silhouette der Prager Burganlage beherrscht, dauert mehr als sechzehn Jahre und hat ihren Ursprung in einer Entscheidung der tschechischen Kommunistenregierung von 1954, die das Gebiet der Prager Burganlage als "dem ganzen tschechischen Volke zugehörig" bezeichnete.
Drei Jahre nach dem Systemwandel forderte die Katholikengemeinde Ende 1992 die Rückkehr der Domkirche und anderer Besitztümer auf der Prager Festung und brachte diese Angelegenheit zwischen 1994 und 2006 vor zwei Gerichte. Zu Beginn des Jahres 2007 hat der Bundesgerichtshof jedoch die beiden Entscheidungen aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das untere Berufungsgericht zurückverwiesen.
Dies kam einige Monaten später als im ersten Prozess zum gegenteiligen Ergebnis - dass der Dom dem Land gehörte; ein nun vom Bundesgerichtshof geschütztes Gerichtsurteil. Die Pressesprecherin sagte, das Prager Amtsgericht habe in Übereinstimmung mit der Rechtspraxis beschlossen, dass die Eigentumsrückgabe ohne die entsprechenden Rechtsvorschriften nicht möglich sei.
Ein umfassendes Regelwerk zu Eigentumsfragen zwischen Kirchen und Staaten steht noch aus. In einem Fernsehinterview behauptete der gesetzliche Vertreter des Prager Metropolitankapitels, dass die Übertragung des St. Veitsdoms in den öffentlichen Besitz im Jahre 1954 juristisch nicht klar sei.
Darüber hinaus beklagte die Katholiken, dass der nun gegen die Religion entschiedene Oberste Gerichtshof mit der Weltanschauung des ehemaligen Reiches verbunden sei. Das galt sowohl für eine bestimmte Persönlichkeit im Kollegium der Richter als auch für die vermeintliche Neigung des Oberste Gerichtshofes, die Zugehörigkeit einer Persönlichkeit zur damals KP in gleicher Weise wie die Zugehörigkeit zu einer gewöhnlichen Parteimitgliedschaft zu prüfen und zu beurteilen.
Übertrieben ausgedrückt, läßt man die Kathedrale durchschimmern, so könnte man den St. Veitsdom als gestohlenen Besitz ansehen, der auf fragwürdiger Basis gestohlen worden war und dessen Rückkehr vereitelt wurde. Nichtsdestotrotz sagte er, er erwarte die Entscheidung des Bundesgerichts. Die Feststellungen des Bundesgerichtshofes wurden dagegen von Bundespräsident Dr. med. Klaus begrüßt, dessen offizieller Sitz sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Vitusdoms im Schloss befand.