Fahrscheine Prag
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Die Kontrolleure der Verkehrsgesellschaft in Prag sind für die Überprüfung der Erfüllung der Beförderungsbedingungen und der Tarife der PID in der U-Bahn, den Strassenbahnen, der Luftseilbahn und den Omnibussen der PID verantwortlich. Die Fahrkartenkontrolleurin identifiziert sich mit dem Kontrollausweis der Verkehrsgesellschaft der Stadt Prag, auf Wunsch auch mit der Servicekarte mit Foto und mit einer Zahl, die der Kontrollausweisnummer entspricht.
Die Fahrkartenkontrolleurin ist befugt, vom Reisenden zu jeder Zeit während der Fahrt oder des Aufenthalts im Wagenraum und beim Aussteigen aus der Bahn oder dem Wagenraum die Vorweisung des Fahrscheins zu fordern. Die Fahrgäste sind nicht von der Verpflichtung befreit, ihre Fahrkarte außerhalb des Fahrzeuges vorzulegen, wenn sie dazu im Auto oder beim Aussteigen aus dem Auto oder dem Fahrgastraum gebeten werden.
Ist der Fluggast ohne gültige Fahrkarte unterwegs oder verstößt er auf andere Weise gegen die Beförderungsbestimmungen, so ist der Fahrkartenprüfer befugt, einen festen Zuschlag zu berechnen und einzufordern und den unwirksamen Flugschein abzuholen. Gemäß den einschlägigen Vorschriften des Eisenbahnverkehrsgesetzes Nr. 266/1994 GBl. in der geänderten und des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 111/1994 GBl. in der geänderten Form ist der Fahrkartenkontrolleur befugt, die personenbezogenen Daten des Fahrgasts aus dem von einer befugten Verwaltungsstelle ausgestellten Personendokument zu ermitteln.
Der Fluggast, der kein gültiges Ticket vorweisen kann, zahlt den Preis und einen Zuschlag von 950,- K? Der Zuschlag wird auf 500,- Kè reduziert, wenn die Bezahlung vorort oder am darauffolgenden Arbeitstag zwischen 12.30 Uhr und fünfzehn Tagen nach Erhebung des Zuschlags an der Tageskasse der Verkehrsgesellschaft der Landeshauptstadt Prag erfolgt.
Ist der Fluggast im Besitze einer zum Zeitpunkt der Überprüfung gültigen Karte mit persönlichen Daten und einer Geltungsdauer von wenigstens einem Kalendermonat und weist er dies in der Zeit zwischen dem folgenden Arbeitstag ab 12.30 Uhr und dem auf die Erhebung des Zuschlags an dem vom Luftfrachtführer festgelegten Platz folgenden 1. Januar bis zum fünfzehnten Tag nach, hat er einen Zuschlag von 50 CZK zu zahlen (die exakten Konditionen ergeben sich aus dem Zolltarif der PID).
Der Fluggast, der keinen gültige Zahlungsnachweis für das Reisegepäck oder für einen Hunde ohne Kasten nach dem PID-Tarif vorweisen kann, zahlt den Preis nach dem PID-Tarif und einen Zuschlag von 200 K? Der Zuschlag wird auf 100,- Kè reduziert, wenn die Überweisung vorort oder am Folgearbeitstag zwischen 12.30 Uhr und fünfzehn Tagen nach Erhebung des Zuschlags an der Tageskasse der Verkehrsgesellschaft in der Prager Landeshauptstadt erfolgt.
Der Fluggast, der durch Verstoß gegen eine allgemein verbindliche gesetzliche Bestimmung oder die Beförderungsbestimmungen die Verkehrssicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Verkehrs gefährdet oder einen Sachschaden herbeigeführt hat, hat einen Zuschlag von 400,- CZK zu zahlen. Das Aufgeld wird nicht reduziert. Der Vertreter des Frachtführers muss dem Fluggast eine Zahlungsbestätigung des Zuschlags ausstellen (dies gilt nicht für den Fahrkartenverkauf durch den Fahrer).
Wird ein gefälschtes oder geändertes Ticket vorgelegt, wird der Zuschlag nicht reduziert. Dieser Zuschlag kann nicht vorort bezahlt werden. Auch der Zuschlag wird bei Vorzeigen eines von einer anderen Personen benutzten Tickets nicht reduziert. Die Fahrkartenkontrolleurin hat das Recht zu bestimmen, wie die Fahrpreise zu kontrollieren sind, um den reibungslosen und sicheren Verkehr und die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Lehnt ein Fluggast entgegen den Vorschriften des Gesetzes die Bezahlung des Zuschlags zum Beförderungsentgelt nach dem Tariff der PID ab und weigert er sich, sich mit seinen persönlichen Daten zu identifizieren, so ist die betreffende Person zur Wahrung der Rechte des Luftfrachtführers nach den allgemein verbindlichen rechtlichen Vorschriften ermächtigt.
In diesem Fall ist der Fluggast auf Verlangen des Fahrkartenkontrolleurs dazu angehalten, dem Fahrkartenkontrolleur zur Ermittlung seiner persönlichen Daten zu einem Amt der Öffentlichen Hand zu begleiten oder an der Stelle zu bleiben, bis eine berechtigte Persönlichkeit auftaucht.