Deutsche Botschaft Nairobi

Botschaft Nairobi

Auswärtiges Amt - Logo der Deutschen Botschaft Nairobi - English - Start - Sitemap - Kontakt. Auskünfte der Deutschen Botschaft in Nairobi, Kenia. Herzlich Willkommen auf der Website der Österreichischen Botschaft Nairobi! Myanmar (keine rechtlichen und konsularischen Pflichten, keine Visumerteilung (siehe: Deutsche Botschaft Nairobi/Kenia)). Die Botschaft befindet sich in Nairobi.

Deutsche Botschaft in Nairobi | Kanada

Information über die Konsularabteilung der Botschaft in Nairobi. Ausführliche Kontaktdaten sowie die Öffnungszeiten der Botschaft in Nairobi sind auf dieser Website zu sehen. Nicht nur die Deutsche Botschaft natürlich ist die deutsche Vertretung in Deutschland. Sie können von dieser Website aus auch bequem zu jedem beliebigen deutschsprachigen Generalkonsulat in ganz Europa gelangen.

Tel.: Fax: E-Mail: Website: Botschafter: Öffnungszeiten: Wie alle anderen Vertretungen ist auch die Deutsche Botschaft in Nairobi ein Standort von Prepräsentation und soll insbesondere die bilateralen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Österreich und der Republik Korea fördern und die deutschen Belange in diesem Land vertreten. An der Spitze der Deutschen Botschaft in Nairobi steht die deutsche Botschafterin in Nairobi.

Sie können die Botschaft entweder telefonisch (+254) (20) 426 21 00 oder per E-Mail (info@nairobi.diplo.de) erreichen. Möglicherweise sind die Öffnungszeiten der Botschaft unvorhergesehen ändern. Die Deutsche Botschaft fordert Sie wie viele andere Auslandsvertretungen auf, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, bevor Sie die Botschaft besuchen. Bei den meisten Fällen können Sie einen Gesprächstermin auf der Webseite der Botschaft vereinbaren.

Die offizielle Webseite der Botschaft in Nairobi informiert Sie über die Öffnungszeiten von über und wie Sie einen Gesprächstermin vereinbaren können.

Somalihilfe: Bundesaußenministerium verlässt somalische Fluechtlinge

Zahlreiche Politiker haben auf die Hungersnot in Somalia mit Spendenaufrufen geantwortet. Außenminister Guido Westerwelle forderte neben UN-Generalsekretär B. Ki-Moon, Präsident Christian Wagner und Entwicklungsminister Niebel auch die deutsche Öffentlichkeit auf, den Menschen in Somalia durch Spenden zu helfen. Das beweist die Praxis der Visaerteilung für Angehörige somalischer Flüchtlinge, die in Deutschland wohnen.

Haben Flüchtlinge aus Somalia in Deutschland asylrechtlichen Anspruch - 378 Personen im Jahr 2010 - erhalten, räumt ihnen das deutsche Recht einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung gemäß den europäischen Anforderungen ein. Dies bedeutet, dass ihre Ehepartner, ihre minderjährigen Kinder oder, wenn sie selbst minderjährig sind, ihre Familienangehörigen zu ihnen nach Deutschland kommen können.

Allerdings ist der Familiennachzug dank der deutschen Bürokratie aussichtslos. Nur die Deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia - die einzige, die solche Anträge bearbeitet - akzeptiert Visumanträge nur nach vorheriger Buchung über das Internet. Auf der entsprechenden Seite der Botschaft steht: Alle Termine sind vergeben.

Für viele Menschen steht daher das Recht auf Familienzusammenführung in Deutschland nur auf dem Papier. 2. Angesichts der Hungersnot und der anhaltenden Gewalttätigkeit in Somalia sind die in Deutschland lebenden somalischen Flüchtlinge sehr besorgt um ihre Familien. Die Tatsache, dass die deutsche Bürokratie sie an der Ausübung ihres Rechts auf Familienzusammenführung hindert, ist angesichts der aktuellen Katastrophe besonders schwerwiegend.

Anwälte berichten, dass wegen der langen Dauer des Visaverfahrens Familienmitglieder, die aus Somalia nach Kenia geflohen sind, verhaftet und nach Somalia zurückgebracht wurden, wo sie nun von Hunger und Gewalttätigkeit gefährdet sind. Dies setzt voraus, dass die deutschen Botschaften in den anderen Ländern der Region auch Anträge auf Familienzusammenführung somalischer Flüchtlinge annehmen und bearbeiten.

Wie die deutsche Botschaft in der kenianischen Hauptstadt das Recht der Flüchtlinge auf Familienzusammenführung behindert: Die im Januar in Deutschland unter Flüchtlingsschutz stehende Ehefrau F. beantragte die Familienzusammenführung, um ihren Mann, ihre fünf eigenen Kinder und ihre zwei 10- und 11-jährigen Geschwister, die sie als Waisenkinder betreut hatte, nach Deutschland zu bringen.

Die deutsche Botschaft in Nairobi bestätigte am vergangenen Freitag, dass sie den Auftrag erhalten hat. Alle betroffenen Familienmitglieder rief sie auf, sich bis zum Ablauf des elften September 2011 persönlich an die Botschaft zu wenden. Die Caritas-Mitarbeiter und ihr Rechtsanwalt konnten trotz vieler Versuche von Fr. F. nicht nur einen der acht Termine im Online-Terminbuchungssystem der Botschaft eintragen.

Die Rechtsanwältin von Fr. F. hat die Botschaft mehrfach darauf hingewiesen, dass die Online-Terminvergabe nicht funktioniert. Wie die deutsche Botschaft behauptete, kamen nahezu täglich neue Termine hinzu und das System wurde in regelmäßigen Abständen überprüft. Wie die Botschaft betonte, können Termine nur über das System reserviert werden. Das letzte Mal, als der Rechtsanwalt von Ms. F. die Botschaft um einen Brief gebeten hat, war am Montag, den 17. März.

Diese Nachricht wurde noch nicht beantwortet. Ende 2010 wurde Herrn A. der Flüchtlingsstatus zuerkannt, und im Januar 2011 beantragte er die Familienzusammenführung für seine Ehefrau, fünf Kinder und zwei Kinder seines verstorbenen Bruders. Er hat am 13. Januar eine Empfangsbestätigung von der Botschaft erhalten und eine sechsmonatige Nachfrist erhalten, innerhalb derer sich die Familienmitglieder persönlich an die Botschaft wenden müssen.

Sein Rechtsanwalt teilte der Botschaft am Montag, den 24. Juni, mit, dass seine Mandanten wiederholt vergeblich versucht hätten, einen Termin zu vereinbaren und einen Termin für alle acht Betroffenen beantragt hätten. Die Anwältin hat noch keine Antwort erhalten. Wie die Botschaft in Nairobi Termine vereinbart, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi:

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