Silvester Kurzreisen

Kurztrips zu Silvester

Zu Silvesterkurzausflügen gehört normalerweise ein Feuerwerk um Mitternacht, ein Brauch, der böse Geister vertreiben soll. Silvester auf den Ostseefähren feiern. Du weißt noch nicht, wo du Silvester feiern willst? Ein kurzer Ausflug mit Freunden und Verwandten wäre ideal. Silvesterangebot in der Lüneburger Heide.

Der Vertragsschluss erfolgt mit der Entgegennahme des Kundenantrags durch das Haus. Es steht dem Hotelier offen, die Zimmerreservierung in schriftlicher Form zu bestaetigen. Die Vertragspartei ist das Haus und der Gast. Die Verjährungsfrist für alle Forderungen gegen das Haus beträgt ein Jahr ab dem Beginn der Verjährungsfrist.

Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch das Reisebüro basieren. Der Beherbergungsbetrieb ist zur Bereithaltung der vom Gast reservierten Räume und zur Erbringung der vertraglich festgelegten Leistung verpflichtet. 2. Der Gast ist zur Zahlung der für die Bereitstellung der Räume und der sonstigen von ihm in Anspruch zu nehmenden Dienstleistungen geltenden oder vertraglich festgelegten Hotelpreise verpflichtet. 2.

Gleiches trifft auf Dienstleistungen und Aufwendungen des Hauses gegenüber vom Auftraggeber vermittelten Dritten zu. Eine nachträgliche Minderung der Zimmeranzahl, der Dienstleistungen des Hauses oder der Verweildauer des Gastes kann von einer Erhöhung des Zimmerpreises und/oder der übrigen Dienstleistungen des Hauses abhängen.

Die Appartementanlage ist befugt, vom Gast bei Vertragsabschluss eine entsprechende Vorschusszahlung oder Sicherheit in Gestalt einer Kreditkartenbürgschaft, einer Abschlagszahlung oder ähnlichem zu fordern. Der Betrag der Vorkasse und die Zahlungsfristen können im Auftrag festgelegt werden. Der Beherbergungsbetrieb ist weiterhin befugt, für die bestehenden und zukünftigen Ansprüche aus dem Mietvertrag zu Vertragsbeginn und während des Aufenthalts vom Mieter eine entsprechende Vorschusszahlung oder Sicherheit im Sinn von Ziffer 5. zu fordern, soweit diese nicht bereits gemäß Ziffer 5. und/oder 6. vorgenannt wurde.

Die Kündigung des mit dem Gast abgeschlossenen Vertrages durch den Gast ist nur mit dessen schriftlicher Einwilligung möglich. Geschieht dies nicht, ist der vertraglich festgelegte Kaufpreis auch dann zu entrichten, wenn der Auftraggeber die vertraglichen Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen hat. Entsprechendes gilt nicht, wenn die Pflicht des Beherbergers zur Berücksichtigung der Rechte, gesetzlichen Belange und Belange des Auftraggebers verletzt wird, wenn dem Auftraggeber dadurch ein Einhalten des Vertrages nicht mehr zumutbar ist oder wenn ein anderes gesetzlich oder vertraglich vorgesehenes Widerrufsrecht zuerkannt wird.

Ist zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Auftraggeber ein kostenloser Rücktrittstermin in schriftlicher Form festgelegt worden, so kann der Auftraggeber bis dahin vom Beherbergungsbetrieb ohne Auslösung von Vergütungs- oder Schadensersatzansprüchen des Beherbergungsbetriebs zurücktreten. Ein Widerrufsrecht des Bestellers entfällt, wenn er sein Widerrufsrecht gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nicht bis zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt in Textform geltend macht, es sei denn, es liegt ein Rücktrittsfall des Bestellers gemäß Ziff. 4, Nr. 1, S. 3 vor.

3 Bei nicht in Anspruch nehmenden Räumen berücksichtigt das Haus die Erlöse aus der anderweitigen Anmietung dieser Räume sowie die ersparten Auslagen. Wurde in schriftlicher Form festgelegt, dass der Gast innerhalb einer gewissen Zeitspanne kostenlos vom Reisevertrag zurückgetreten werden kann, so ist das Haus während dieser Zeit befugt, vom Reisevertrag zurückzuzutreten, wenn er von anderen Gästen Wünsche für die vertragsgemäßen Hotelzimmer erhält und nicht auf sein Rücktrittsrecht auf Verlangen des Reiseveranstalters verzichten kann.

Wird auch nach Ablauf einer vom Beherbergungsbetrieb festgesetzten Frist eine gemäß Ziff. 3 Abs. 5 und/oder 6 geforderte Anzahlung oder Sicherung nicht erbracht, so ist das Beherbergungsbetrieb außerdem befugt, vom Vertrage zurückzutreten. die Beherrschung höherer Gewalt oder sonstiger vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretender Ereignisse die Vertragserfüllung verhindert; - die Buchung von Zimmern mit irreführenden oder falschen Angaben über wesentliche Sachverhalte, z.B. die Persönlichkeit des Gastes oder den Zweck seines Aufenthalts; - das Beherbergungsbetrieb, die Nutzung der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder die Sicherstellung des Ansehens in der Gesellschaft gefährdet sein kann, ohne dass dies auf den Bereich der Beherrschung oder Organisation des Gastgewerbes zurückzuführen ist; - eine Verletzung der oben genannten Klausel des vorgenannten Punktes 1 N°2.

Bei einem berechtigten Storno durch das Haus hat der Gast keinen Schadenersatzanspruch. Der Auftraggeber hat keinen Anrecht auf die Beistellung von Zimmern. Die gebuchten Räume sind ab 15:00 Uhr des Ankunftstages verfügbar. Auf eine vorzeitige Beistellung hat der Besteller keinen Anrecht. Am Tag der Abreise müssen die Räume frei sein und dem Haus bis 12:00 Uhr zur Verfuegung gestellt werden.

Dann kann das Haus bis 18.00 Uhr 50% des gesamten Übernachtungspreises (Listenpreis) wegen der verzögerten Evakuierung des Raumes für die über den Vertrag hinausgehende Benutzung und ab 18.00 Uhr 100% in Rechnung gestellt werden. Die vertraglichen Rechte des Bestellers sind dadurch nicht gerechtfertigt. Es steht ihm unbenommen zu beweisen, dass das Haus keinen oder einen deutlich geringeren Nutzungsanspruch hat.

Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Haftung mit der Sorge eines sorgfältigen Kaufmannes für seine vertraglichen Leistungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Davon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn das Haus die Pflicht verletzt, andere Schadensersatzansprüche, die auf einer schuldhaften oder schwerwiegenden Vertragsverletzung des Hauses basieren und Schadensersatzansprüche, die auf einer schuldhaften oder schuldhaften Vertragsverletzung des Hauses basieren.

Einem Pflichtverstoß des Hauses steht eine Verletzung der Pflicht durch einen Rechtsvertreter oder Verrichtungsgehilfen gleich. Treten bei der Leistungserbringung Unregelmäßigkeiten oder Fehler auf, wird sich das Haus bei Bekanntwerden oder nach unverzüglicher Mitteilung an den Auftraggeber bemühen, diese zu beseitigen. Zur Behebung der Fehlfunktion ist der Besteller gehalten, das ihm Zumutbare zu leisten und eventuelle Schäden so klein wie möglich zu halten. 3.

Für nach den Rechtsvorschriften eingelieferte Gegenstände haften wir bis zum 100-fachen des Raumpreises, maximal 3.500,00, für Geldbeträge, Sicherheiten und Wertsachen bis zu 800,00 ?. Geldbeträge, Sicherheiten und Wertsachen können im Hotelsafe oder Zimmertresor bis zu einem maximalen Wert von (Versicherungssumme des Hotels) Euro unterbringen.

Es wird empfohlen, von dieser Option zu profitieren. Die Abänderung oder Ergänzung des Vertrages, die Annahme des Antrags oder dieser Allgemeinen Bedingungen für die Hotelunterbringung bedarf der Schriftform. Unilaterale Veränderungen oder Zusätze durch den Auftraggeber sind gegenstandslos. Erfüllungs- und Zahlungsstätte ist der Geschäftssitz des Hauses. Alleiniger Gerichtstand - auch für Scheck- und Wechselklagen - im Geschäftsverkehr ist der Firmensitz des Hauses.

Entspricht ein Vertragspartei den Anforderungen des 38 Abs. 2 BGB und hat keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland, so ist der Ort des gesellschaftsrechtlichen Sitzes des Hotelier.

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